FAQ's: Befreiung und Anrechnung
Frage |
Ich habe einen Test bestanden (z.B. TOEFL/Cambridge/APIEL/IELTS) Kann ich dafür von Kursen oder von einem Level befreit werden? |
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Antwort |
Wenn Sie bei folgenden Prüfungen die erforderliche Note oder die erforderlichen Punkte bekommen haben, gelten die Prüfungen als Äquivalent zur UNIcert II (vormals HS). Sie können sich dann direkt für Kurse auf der Stufe Wissenschaftskommunikation anmelden, ohne den Einstufungstest machen zu müssen. Andere Zeugnisse werden nicht akzeptiert. Einschränkungen:
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Frage | Ich habe im Ausland studiert. Kann ich das anerkennen lassen? | ||||||||||
Antwort | Ja, zum Beispiel:
sind unter Umständen und auf Antrag möglich. Generell gilt:
Weitere Infos zum Thema Anerkennung von Leistungen (auf der Website des Sprachenzentrums) |
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Frage | Ich habe ein Praktikum im englischsprachigen Ausland gemacht. Kann ich das anerkennen lassen? | ||||||||||
Antwort | In der Regel ist Befreiung von Kursen oder Anrechnung aufgrund eines Praktikums nicht möglich. Unter Umständen sind sie als Teil des Gesamtbildes Ihrer Sprachbiografie für den Antrag relevant.
Ausnahme: Unter Umständen kann ein Praktikum in einer Anwaltskanzlei in einem englischsprachigen Land für die Befreiung von einem Kurs der Stufe Wissenschaftskommunikation Jura reichen, aber nur, wenn Sie schon UNIcert II oder Äquivalent haben. In solchen Fällen kontaktieren Sie bitte Richard Bland vor Anmeldung. |
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Frage | Wie beantrage ich die Befreiung von Kursen bzw. Anrechnung von Leistungen oder anderen Prüfungen? | ||||||||||
Antwort | Wenn Sie einen TOEFL/IELTS/Cambridge-Zeugnis haben, reicht es, das Original des Zertifikats im Sekretariat (AB019) vorzulegen.
In anderen Fällen, stellen Sie bitte den Antrag auf Englisch, adressiert an einen der Lektoren. Betrifft es die Stufe der Wissenschaftskommunikation dann gilt:
Bei Auslandsstudium - Sie müssen folgende Dokumente vorlegen:
Im Transkript sollte es erkennbar sein, dass die Unterrichtssprache für mindestens ZWEI Kurse Englisch war, und (im Falle der Befreiung von einen Kurs "Wissenschaftskommunikation"), dass die Kursinhalte für die jeweilige Fachrichtung sind (Kuwi/Wiwi/Jura). Wenn Sie vorhaben, für ein Semester ins Ausland zu gehen, wird Ihnen empfohlen, vorher mit einem der Lektoren zu besprechen, was Sie in der Zeit im Ausland machen können, um von Kursen befreit zu werden. |