FAQ's: Kurse und Prüfung UNIcert 3
Frage: | Kann ich die Kurse in Wissenschaftskommunikation parallel besuchen? |
Antwort: | Die Kurse MWK und SWK können parallel besucht werden, also im selben Semester. Sie müssen aber bedenken, dass das viel Arbeit bedeutet, denn Selbstudium spielt dabei auch eine wichtige Rolle.
Bei den Kursen Englisch für Juristen, gibt es nicht MWK und SWK sondern English for Law1 und 2. Die Kurse bauen aufeinander auf, was bedeutet, dass Englsih for Law 1 bestanden werden muss, bevore Sie mit English for Law 2 anfangen. |
Frage: | Kann ich von einer/beiden Stufe der Kurse befreit werden? |
Antwort: |
Sie können auf a´Antrag im Lektorat von EINEM der beiden Kurse befreien lassen, Eine Befreiung von beiden ist unter der neuen Prüfungsordnung leider nicht mehr möglich. |
Frage: | Muss ich die UNIcert-III-Prüfung gleich nach den Kursen machen? |
Antwort: | Nein, Sie dürfen die Prüfung auch später machen. Dennoch ist dies zu empfehlen, es sei denn, Sie verbringen zwischen Kurs und Prüfung ein Auslandssemester in einem englischsprachigen Land. |
Frage: | Darf ich die Zertifikatsprüfung UNIcert III wiederholen? |
Antwort: | Bei Nichtbestehen kann UNIcert III zweimal wiederholt werden. Wenn Sie schon zweimal nicht bestanden haben, dürfen Sie unter Umständen einen dritten Versuch machen. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Frau Dr. Klepper-Pang) stellen. Bitte nehmen Sie aber davor Kontakt mit dem/der zuständigen EnglischlektorIn. |