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Sprachprüfungen und Zertifikate

Das Sprachenzentrum ist seit dem Jahr 2000 - und weiterhin zunächst bis zum 31. März 2025 - akkreditiert bei UNIcert®, dem Qualitätssiegel für die Ausbildung, das Testen/Prüfen und die Zertifizierung von Fremdsprachen-kompetenzen, die für angehende Akademiker*innen relevant sind.

  • Die Zertifikate UNIcert® Basis und UNIcert® I werden durch den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Sprachkurse/-module (A2 für UNIcert® Basis bzw. B1 für UNIcert® I) erworben.
  • Die Zertifikate UNIcert® II, UNIcert® III sowie UNIcert® IV Deutsch werden durch eine erfolgreich abgelegte gesonderte Prüfung erlangt, sofern die weiter unten beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Das Sprachenzentrum bietet diese Prüfungen in der Regel in jedem Semester an.

1. Die Online-Anmeldung zu den Sprachprüfungen beginnt generell am 1. Januar (Wintersemester) bzw. am 1. Juni (Sommersemester). Die Zulassungsvoraussetzungen (s.u.) müssen dabei erfüllt sein.

2. Wenn Sie zu einer Prüfung angemeldet und zugelassen sind, erhalten Sie  eine E-Mail mit genauen Hinweisen zur Durchführung der Prüfung an Ihre Viadrina-Email-Adresse.

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Zur Prüfung zum Zertifikat UNIcert® II bzw. "Hochschulspezifische Sprachenausbildung" (HS) werden Studierende zugelassen, die an der Europa-Universität Viadrina als ordentliche Studierende eingeschrieben sind. Sie müssen

- entweder Kurse der Stufe B2.2 (vormals "Oberstufe") im Umfang von 4 SWS erfolgreich abgeschlossen haben

- oder in einem noch aktuellen Einstufungstest (zwei Semester gültig) die Einstufung "HS-ZU" (vormals "O-STAR") erreicht haben

- oder aufgrund eines besonderen Antrags durch das zuständige Lektorat zur Prüfung zum Zertifikat "HS" zugelassen worden sein.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die studienbegleitende Sprachausbildung an der Viadrina.

Zur Prüfung wird nicht zugelassen, wer die Prüfung nach Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten endgültig nicht bestanden hat.

Zur Prüfung zum Zertifikat UNIcert® III / "Wissenschaftskommunikation" (Stufe C1 GER) werden Studierende zugelassen, die

  • an der Europa-Universität Viadrina als ordentliche Studierende eingeschrieben sind
  • und Kurse im Bereich 'Wissenschaftskommunikation' am Sprachenzentrum der Viadrina im Umfang von 8 SWS in der betreffenden Sprache und Fachrichtung (oder fächerübergreifend) erfolgreich abgeschlossen haben.

Leistungen, die während eines Fachstudiums im Ausland erbracht wurden, können durch das zuständige Lektorat mit bis zu 50%, d.h. 4 von 8 SWS, angerechnet werden.

Ist die Prüfung bestanden,

  • wird das Zertifikat UNIcert® III erteilt, wenn zuvor Kurse im Bereich C1 im Umfang von 8 SWS am Sprachenzentrum der Viadrina erfolgreich besucht wurden;
  • wird das Zertifikat "Wissenschaftskommunikation" erteilt, wenn zuvor Kurse im Bereich C1 im Umfang von 8 SWS nicht am Sprachenzentrum der Viadrina erfolgreich besucht wurden.

Zur Prüfung wird nicht zugelassen, wer die Prüfung nach Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten endgültig nicht bestanden hat.

Zur Prüfung zum Zertifikat UNIcert® IV Deutsch / "Wissenschaftskommunikation Deutsch" (Stufe C2 GER) werden Studierende zugelassen, die

  • an der Europa-Universität Viadrina als ordentliche Studierende eingeschrieben sind
  • und mindestens das Pflichtmodul "Wissenschaftskommunikation Deutsch" am Sprachenzentrum der Viadrina erfolgreich absolviert haben.

Ist die Prüfung bestanden,

  • wird das Zertifikat UNIcert® IV Deutsch erteilt, wenn zuvor Kurse im Bereich C2 im Umfang von 8 SWS (d.h. das Pflichtmodul zu 4 SWS und zwei Wahlmodule zu je 2 SWS) am Sprachenzentrum der Viadrina erfolgreich besucht wurden;
  • wird das Zertifikat "Wissenschaftskommunikation Deutsch" erteilt, wenn zuvor das Pflichtmodul (4 SWS) am Sprachenzentrum der Viadrina erfolgreich besucht wurde.

Zur Prüfung wird nicht zugelassen, wer die Prüfung nach Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten endgültig nicht bestanden hat.