DSH Äquivalente nach § 1 Abs. 3 u. 4
Von der DSH Prüfung werden die Studienbewerber oder Studienbewerberinnen freigestellt, die bereits einen von den aufgelisteten Nachweisen besitzen.
- Deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB)-Abitur
- Goethe-Zertifikat C2 (Goethe-Institut)
- Kleines und Großes Sprachdiplom (Goethe-Institut)
- Zentrale Oberstufenprüfung (Goethe-Institut)
- Abschluss eines deutschsprachigen Studiengangs mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit
- DSH einer deutschsprachigen Hochschule oder eines Studienkollegs (mind. DSH 2)
- Test Deutsch als Fremdsprache – TestDaF mindestens mit der Niveaustufe 4 in allen vier Teilprüfungen
- Deutsches Sprachdiplom KMK Stufe II (DSD II) mit der Niveaustufe C1 in allen vier Teilprüfungen
- telc Deutsch C1 Hochschule