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Spätanmeldung zur Prüfung und Abmeldung von der Prüfung

In der Gebührenordnung der Universität (§ 3) ist festgelegt, dass für eine verspätete Prüfungsanmeldung / Stornierung der Anmeldung eine Verwaltungsgebühr (5,00 €) zu entrichten ist (je Prüfung).

Studierende, die sich nach Ende der regulären Anmeldezeit noch für Sprachprüfungen an- bzw. wieder abmelden möchten, müssen sich spätestens zwei Arbeitstage vor der Sprachprüfung im Sekretariat des Sprachenzentrums (AB 019) melden. (Samstag ist kein Arbeitstag). Die genannte Verwaltungsgebühr (5,00 € - nur in bar) ist im Sekretariat zu bezahlen.

Eine Anmeldung am Arbeitstag vor der Prüfung und am Prüfungstag ist nicht möglich.