Kann ein extern besuchter Französisch-Kurs angerechnet werden?
Ich habe außerhalb der Viadrina einen Französisch-Sprachkurs besucht. Wird dieser Kurs auf die Ausbildung an der Viadrina angerechnet?
Grundsätzlich möglich – es muss aber im Einzelfall festgestellt werden, inwieweit der besuchte Sprachkurs den Kursen am Lektorat Französisch vergleichbar ist und welche Leistungen dabei erbracht wurden (Abschlussprüfung, Zertifikat). Deshalb gilt die Regel: Je aussagefähiger der Sprachnachweis, desto besser. Im Idealfall sollte er auf die erreichte Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verweisen.
Allgemeine Anerkennungsrichtlinien finden Sie hier.
Es geht hierbei um eine Anerkennung im Sinne einer Einstufung vorhandener Sprachkompetenzen. Wenn Sie dagegen eine auswärtige Leistung als Studienleistung an der Viadrina einbringen und in diesem Sinne "anerkannt" bekommen möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Koordinator*innen Ihres Studiengangs!