FAQs

Häufig gestellte Fragen & Antworten

... zu Kursanmeldung, Befreiung und Teilnahme sowie Prüfungen u.v.m.

Frage

Ich habe einen Test bestanden (z.B. TOEFL/Cambridge/APIEL/IELTS
ODER Ich habe in der Schule viele Jahre Englisch gehabt?
ODER Ich habe einen B2-Zeugnis einer Sprachschule?

Kann ich dafür von Kursen oder von einem Level befreit werden?

Antwort

Wenn Sie bei folgenden Prüfungen die erforderliche Note oder die erforderlichen Punkte bekommen haben, gelten die Prüfungen als Äquivalent zur UNIcert II (vormals HS). Sie können sich dann direkt für Kurse auf der Stufe Wissenschaftskommunikation anmelden, ohne den Einstufungstest machen zu müssen. Andere Zeugnisse werden nicht akzeptiert.

Einschränkung: Bachelor-Studierende dürfen nicht im ersten Fachsemester an den Kursen Wissenschaftskommunikation teilnehmen. Sie müssen auch mit TOEFL o.Ä bis zum 2. Semester warten.

TOEFL (nur IBT, Nicht ITP; nicht MyBestTMScore; nicht TOEFL Essentials) -> mindestens 80 Punkte

Cambridge English (Cambridge "C1 Advanced" oder Cambridge "C2 Proficiency", NICHT Cambridge "B2 First") -> 176 Punkte (allein die Angabe "B2" reicht nicht.)

IELTS (IELTS Academic, nicht IELTS General) -> mindestens 6.5

Folgende können leider nicht angerechnet werden:

- schulische Leistungen (auch nicht Abitur),
- APIEL 
- Cambridge "B2 First" (formerly "Cambridge First Certificate")
- TOEIC
- BULATS


Frage

Ich habe im Ausland studiert. Kann ich das anerkennen lassen?

Antwort

Ja, zum Beispiel:

- Sofortige Zulassung zur UNIcert II (vormals HS) oder
- Befreiung von EINEM der beiden Kurse auf der Stufe "Wissenschaftskommunikation"
sind unter Umständen und auf Antrag möglich.

Generell gilt:

Alleine die Tatsache, dass Sie im Ausland waren, reicht nicht aus. Sie müssen nachweisen können, dass Sie während des Auslandsaufenthalts die Sprache aktiv benutzen mussten.
In der Regel ist dies durch mindestens ZWEI benotete Kurse und Kopien von einer Hausarbeit o.Ä. möglich für jeden dieser Kurse.
Der Auslandsaufenthalt sollte nicht mehr als zwei Jahre zurück liegen, und während Ihres aktuellen Studiengangs gemacht worden sein.

Für Befreiung von Kursen auf dem Level “Wissenschaftskommunikation": Sie können sich von maximal EINEM der beiden Kurse befreien lassen.
Auch wenn Sie im englischsprachigen Ausland waren, können Sie sich mit der neuen Prüfungsordnung nicht mehr von beiden Kursen “Wissenschaftskommunikation" befreien lassen, wenn Sie ein Zertifikat UNIcert III bzw.  “Wissenschaftskommunikation" erlangen möchten.


Frage

Ich habe ein Praktikum im englischsprachigen Ausland gemacht. Kann ich das anerkennen lassen? 

Antwort

In der Regel ist Befreiung von Kursen oder Anrechnung aufgrund eines Praktikums nicht möglich.

Unter Umständen sind sie als Teil des Gesamtbildes Ihrer Sprachbiografie für den Antrag relevant. Ausnahme: Unter Umständen kann ein Praktikum in einer Anwaltskanzlei in einem englischsprachigen Land für die Befreiung von einem Kurs der Stufe Wissenschaftskommunikation  Jura reichen, aber nur, wenn Sie schon UNIcert II oder Äquivalent haben. In solchen Fällen kontaktieren Sie bitte Richard Bland vor Anmeldung. 


Frage 

Wie beantrage ich die Befreiung von Kursen bzw. Anrechnung von Leistungen oder anderen Prüfungen?

Antwort

Wenn Sie  einen TOEFL/IELTS/Cambridge-Zeugnis haben, reicht es, das Original des Zertifikats  im Sekretariat (AB019) vorzulegen. In anderen Fällen, stellen Sie bitte den Antrag auf Englisch, adressiert an einen der Lektoren.

Betrifft es die Stufe der Wissenschaftskommunikation dann gilt:

- für Wiwi: an Wendy Bell
- für Jura: an Richard Bland
- für Kuwi: an Jeff Purchla

Bei Auslandsstudium - Sie müssen folgende Dokumente vorlegen:

- Transkript Ihrer Kurse während des Auslandsstudiums, und

- Kopien einer Hausarbeit  o.Ä. für je zwei Fachkurse. Wenn Sie in keinem der Kurse eine Hausarbeit schreiben mussten, reicht auch ein Beweis, dass der Kurs mit einer Klausur/Prüfung abgeschlossen wurde. 
Im Transkript sollte es erkennbar sein, dass die Unterrichtssprache für mindestens ZWEI  Kurse Englisch war, und (im Falle der Befreiung von einen Kurs "Wissenschaftskommunikation"), dass die Kursinhalte für die jeweilige Fachrichtung sind  (Kuwi/Wiwi/Jura).

Wenn Sie vorhaben, für ein Semester ins Ausland zu gehen, wird Ihnen empfohlen, vorher mit einem der Lektoren zu besprechen, was Sie in der Zeit im Ausland machen können, um von Kursen befreit zu werden.

 

Frage

Welche Studenten müssen de Einstufungstest machen?

Antwort

ALLE Studenten, die sich für einen Kurs anmelden wollen, müssen den Einstufungstest machen, außer:

  • Studierende, die vom Lektorat Englisch oder vom Sekretariat  Anerkennung  eines der akzeptieren B2-Tests (z.B. TOEFL)  bekommen haben, und somit direkt in die Stufe C1 Wissenschaftskommunikation (UniCert III) einsteigen dürfen.
  • Studierende, die vom Lektorat eine Befreiung bekommen, aufgrund eines Studiumssemesters im Ausland.
  • Studierende, die schon Englisch-Kurse im Sprachenzentrum der Viadrina gemacht haben.
  • Studierende, deren Einstufung nach zwei Semestern abgelaufen ist.

Weitere Infos zu Anerkennung und Befreiung  hier.

Abitur  und sonstige Schulleistungen werden für Einstufung nicht anerkannt. Schreiben Sie bitte den Einstufungstest.


Frage

Wann ist der Test? 

Antwort

Der Test findet zu Beginn jedes Semesters statt. Zeiten sind auf der Webseite des Sprachenzentrums zu finden.Einen Spättermin wird einmalig in der ersten Woche der Sprachkurse angeboten, aber bedenken Sie, dass der Kurs, den Sie machen wollen, vielleicht schon voll ist, wenn sie so spät ihre Einstufung bekommen.


Frage

Muss ich mich für den Test anmelden?

Antwort

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Einfach hingehen - mit Studentenausweis.


Frage

Ist der Test "Online"?

Antwort

Der Test kann nicht im Internet gemacht werden. Er wird in Computer-Räumen der Universität zu veröffentlichten Zeiten durchgeführt.

Es werden Ihre grammatikalischen Kenntnisse sowie Wortschatz und Lesefähigkeitüberprüft. Die meisten Fragen sind „Multiple Choice“, mit nur einer richtigen Antwort.


Frage

Was mache ich, wenn ich ""A1/A2"" erhalten habe?

Antwort

Lassen Sie sich vom Lektorat beraten, wenn Sie diese Einstufung bekommen haben.

Kurse für A1 oder A2  werden für Englisch leider nicht angeboten; wir empfehlen, dass sie sehr viel Selbststudium machen, und wenn möglich, an Kursen von Sprachschulen oder Volkshochschulen teilnehmen.

Mit dieser Einstfung dürfen Sie den Einstufungstest nächstes Semester wiederholen.


Frage

Wie lange ist eine Einstufung gültig? Kann ich den Test im nächsten Semester wiederholen?

Antwort

Die Einstufung ist für 2 Semester gültig. Wenn sie erst nach 2 Semester einen Kurs anfangen wollen, müssen Sie den Test wiederholen. Aber gleich im nächsten Semester dürfen Sie wiederum den Test nicht wiederholen.

Ausnahme: Wenn Sie als "A1/A2"eingestuft wurden, können sie den Test problemlos im nächsten Semester wiederholen.

 Eine Ausnahme ist auf Antrag beim Lektorat möglich, wenn Sie bestimmte Leistungen im letzen Semester erbracht haben. Dies kann zum Beispiel nach einem Auslandssemester sinnvoll sein.


Frage

Ich habe TOEFL/Cambridge /APIEL/IELTS bestanden.

ODER

Ich habe in der Schule viele Jahre Englisch gehabt / Ich hatte im Abitur Englisch.

Muss ich trotzdem am Einstufungsverfahren teilnehmen?

Antwort

Erfahren Sie hier mit welchen Prüfungen Sie sich von der HS-Prüfung befreien lassen dürfen.

Abitur-Englisch wird nicht anerkannt: Bitte machen Sie den Einstufungstest.

Frage

Wie melde ich mich für die Sprachkurse an?

Antwort

Anmeldung für Sprachkurse lüäuft über viaCampus (NICHT über Moodle) und  beginnt in der Regel am 15.März (für Sommersemester) oder am 15. September (für Wintersemester). Abweichungen werden auf der Website des Sprachenzentrums, wo Sie die ausführliche Informationen zu Kursanmeldung finden.


Frage

Erhalte ich garantiert einen Platz in einem Englischurs?

Antwort

Nein, leider nicht. Teilnehmerzahl pro Kurs ist höchstens 18 Studenten. Das liegt auch in Ihrem Interesse, da die Größe der Sprachkurse entscheidend für das Lernklima ist. Wird der Kurs zu groß, kann das Ziel der Fremdsprachenvermittlung kaum noch erreicht werden. 


Frage

Gibt es Sprachkurse in Englisch, die die Sprachforderungen des deutschen Rechtsstudiums erfüllen? Auf welchem Level?

Antwort

Ja, zur Zeit werden folgende Kurse vom Lektorat Englisch angeboten, die für die Zusatzqualifikation anerkannt werden:

a) Niveaustufe C1 Wissenschaftskommunikation -  English for Law 1

b) Niveaustufe C1 Wissenschaftskommunikation - English for Law 2 (aber vorher muessen Sie in der Regel vorher EfL1 bestanden haben)

c) Niveaustufe B2.2 (vormals Oberstufe): Nur der Kurs "English for Human Rights Law".

Weiter Informationen hierzu hier.

 

Frage

Wie viele Sprachkurse muß ich  belegen, um für die UNIcert II-Prüfung (vormals "HS-Prüfung") zugelassen zu werden?

Antwort

Die Hochschulspezifische Fremdsprachenausbildung in Englisch umfasst:

Einen Kurs B2.1 (4 SWS, also zweimal 2 Stunden in der Woche ) und

Zwei Kurse der B2.2 (jeweils 2 SWS). 

Bestehen Sie die Klausuren in den Kursen, werden Sie zur UNIcert II-Prüfung zugelassen.

Ob Sie all dieser Kurse belegen müssen, nur B2.2 abschließen müssen, oder sogar direkt zu der UNIcert II-Prüfung ohne Kurse zugelassen werden dürfen, hängt von Ihrer Einstufung im Einstufungstest ab. 


Frage

Darf ich an zwei B2.2 Kursen (vormals "Oberstufe") für Englisch in einem Semester teilnehmen?

Antwort

Ja, das ist möglich. Allerdings müssen Sie wirklich genug Zeit für Anwesenheit und Selbststudium in beiden Kurse einplanen.  


Frage

Darf ich an den beiden Kursen der Stufe C1 Wissenschaftskommunikation (Mündlich und Schriftlich) im gleichen Semester teilnehmen?

Antwort

Das ist erlaubt, mit Ausnahme der Kurse Englisch für Juristen, wo die beiden Kurse aufeinander bauen. Allerdings sollten Sie sich überlegen, ob Sie genug Zeit für 8 SWS Englisch in einem Semester haben.

Frage

Kann ich ein Wörterbuch in der Prüfung benutzen?

Antwort

Ja, aber nur ein Englischsprachiges. Zweisprachige Wörterbücher sind nicht erlaubt. 


Frage

Kann ich für die mündliche Prüfung eine Zeit oder Tag bekommen, der mir besser passt?

Antwort

Leider ist es wegen der hohen Menge an Studenten für Englisch nicht möglich, individuelle Zeiten zu vereinbaren. Folgende Ausnahmenfälle werden akzeptiert:

Wegen Krankheit, wenn ein ärtzliches Attest innerhalb von 2 Wochen vorgelegt wird.
Wegen Studiumsaufenthalt im Ausland. Sagen Sie uns sofort Bescheid, und melden Sie sich wieder bei Ihrer Rückkehr, spätestens innerhalb des gleichen Semesters.
Neue Termine können leider NICHT wegen Urlaub, Praktika oder Arbeit angeboten werden.


Frage

Ich habe die UNIert II-Prüfung (vormals "HS") nicht bestanden. Kann ich sie wiederholen?

Antwort

Die UNIcert II-Prüfung kann beim Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

Eine zweite Wiederholung ist in begründeten Ausmahmefällen möglich. Prozedur hierfür:

Bitte kontaktieren Sie hierfür an erster Stelle eine(n) der LektorInnen für Englisch (am besten gleich der/diejeniger/em) der im laufendem Semester die Prüfung koordiniert hat).

Danach stellen Sie, nach Absprache mit dem/der LektorIn, einen Antrag an die Vorsitzende der Prüfungskommission (Frau Dr. Klepper-Pang).


Frage

Kann ich noch mal an der UNIert II-Prüfung (vormals "HS") teilnehmen, um meine Note zu verbessern?

Antwort

Eine Wiederholung ist nicht möglich, wenn Sie die Prüfung schon einmal bestanden haben. 


Frage

Wann und wo finde ich meine Ergebnisse?

Antwort

Auf der Webseite von ViaCampus. Das Veröffentlichungsdatum wird bei der schriftlichen Prüfung bekanntgegeben.

Eine frühe Bekanntgabe für individuelle Ergebnisse ist leider nicht möglich.


Frage

Was ist der Unterschied zwischen UNIcert II und HS?

Antwort

Obwohl das Prüfungsmodul in viaCampus noch als "UNIcert II / HS" aufgeführt wird, gibt es seit Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung keine HS-Prüfung mehr.

In Gegensatz zu der alten HS-Prüfung, bekommen bei UNIcert-Prüfungen ALLE KandidatInnen eine mündliche Prüfung.

ABER Sie bekommen ein Zertifikat "Hoschulspezifische Sprachausbildung" ("HS"-Zertifikat), wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Sie haben genau DREI der Teilprüfungen bestanden
UND
der Durchschnitt aller vier Teilnoten ergibt 4,0 oder besser.
Die UNIcert-Zertifikate haben einen Siegel für UNIcert-Akkreditierung, die beundesweit  breite Akzeptanz hat. Das HS-Zertifikat ist aber trotzdem ein gültiger B2-Nachweis, der Viadrina-intern (und oft außerhalb der Universität) akzeptiert wird.

Frage

Kann ich die Kurse in Wissenschaftskommunikation parallel besuchen?

Antwort

Die Kurse MWK und SWK können parallel besucht werden, also im selben Semester. Sie müssen aber bedenken, dass das viel Arbeit bedeutet, denn Selbstudium spielt dabei auch eine wichtige Rolle.Bei den Kursen Englisch für Juristen, gibt es nicht MWK und SWK sondern English for Law1 und 2.   Die Kurse bauen aufeinander auf, was bedeutet, dass Englsih for Law 1 bestanden werden muss, bevore Sie mit English for Law 2 anfangen. 


Frage

Kann ich von einer/beiden Stufe der Kurse befreit werden?

Antwort

Sie können sich auf Antrag im Lektorat von EINEM der beiden Kurse befreien lassen,

Eine Befreiung von beiden ist unter der neuen Prüfungsordnung leider nicht mehr möglich. 


Frage

Muss ich die UNIcert-III-Prüfung gleich nach den Kursen machen?

Antwort

Nein, Sie dürfen die Prüfung auch später machen. Dennoch ist dies zu empfehlen, es sei denn, Sie verbringen zwischen Kurs und Prüfung ein Auslandssemester in einem englischsprachigen Land. 


Frage

Darf ich die Zertifikatsprüfung UNIcert III wiederholen?

Antwort

Bei Nichtbestehen kann UNIcert III zweimal wiederholt werden. Wenn Sie schon zweimal nicht bestanden haben, dürfen Sie unter Umständen einen dritten Versuch machen. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Frau Dr. Klepper-Pang) stellen. Bitte nehmen Sie aber davor Kontakt mit dem/der zuständigen EnglischlektorIn.

Lektorat Englisch

Dr. Richard Bland

Sprechzeiten

Während der Vorlesungszeit: Wird bekanntgegeben