Rechtsenglisch
Informationen zu Kursen und Prüfungen
Wichtig: Wenn Sie den Einstufungstest nicht schon im letzten Semester gemacht haben oder sonst keine Einstufung durch das Lektorat erhalten haben, müssen Sie den Einstufungstest zum nächsten verfügbaren Termin zu Semesterbeginn ablegen.
Wenn Sie über bestimmte englische Zertifikate (z.B. TOEFL) verfügen, können Sie sich von dem Einstufungstest befreien lassen und direkt zu "English for Law 1" gehen. Dazu müssen Sie Ihr Zertifikat im Sekretariat des Sprachenzentrums vorlegen.
Häufige Fragen zum Einstufungstest.
English for Human Rights Law - B2.2 |
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Unterrichtszeiten: |
Fr. 9.15-10.45 |
Eintragsvoraussetzungen: |
Niveau "B2.2-ZU" oder "HS-ZU" im Einstufungstest.
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CEFR Zielniveau: |
Dieser Kurs allein führt nicht zu einer "B2"-Qualifikation. Er kann als einer der geforderten B2.2-Kurse angerechnet werden, die die meisten Studenten benötigen, um die UNIcert II-Prüfung abzulegen, die ein B2-Abschluss ist. (UNIcert II ist in der Regel notwendig, wenn man die Kurse Englisch für Recht 1 und 2 belegen möchte) Um die Zusatzqualifikation zu erlangen, müssen Sie weder die UNIcert II-Prüfung noch Englisch for Law I und II ablegen. |
Bemerkungen: | Wir werden sowohl das europäische als auch das internationale Menschenrechtsrecht behandeln - die Arbeit mit der Rechtsprechung zu Menschenrechten, das Verstehen von Rechtskommentaren zu Menschenrechtsfragen, die Präsentation von mündlichen Argumenten zu einem rechtlichen Problem.
Es ist besonders interessant für Studierende der Rechtswissenschaften (z.B. Deutsches Rechtsstudium) und Studierende des BA Recht und Politik. Im Gegensatz zu normalen B2.2-Kursen bereitet dieser Kurs nicht direkt auf die UNIcert II-Prüfung vor. Daher wird Studierenden, die die HS-Prüfung ablegen wollen, empfohlen, einen zweiten B2.2-Kurs zur direkten Prüfungsvorbereitung zu belegen. |
Englisch für Jura 1 - C1 Wissenschaftskommunikation |
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Unterrichtszeiten:
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Mittwoch 16.15-18.45 Uhr Fr. 11.15-12.45 Uhr (in AB) |
Teilnahmevoraussetzungen: |
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CEFR-Zielniveau: |
Sie werden C1 (UNIcert III) erreicht haben, nachdem Sie den zweiten Kurs, "English for Law 2"! abgeschlossen haben. |
Bemerkungen: |
Dieser Kurs bietet Übung in der englischen Rechtssprache und vermittelt Hintergrundwissen über das englische Rechtssystem und die Funktionsweise des Common Law. Die zweite Hälfte des Kurses konzentriert sich auf das Strafrecht. Studenten, die die UNIcert III-Prüfung ablegen wollen, müssen auch den Kurs English for Law 2 bestehen.
Es gilt als Zusatzqualifikation für das Deutsche Rechtsstudium. |
English for Law 2 - C1 Wissenschaftskommunikation |
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Unterrichtszeiten: |
Die Zeiten für das kommende Semester werden derzeit mit den Studierenden des letzten EfL1-Kurses abgestimmt.
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Eintragsvoraussetzungen: |
Normalerweise müssen Sie den Kurs English for Law 1 bestanden haben. - Ausnahme: Studenten, die bereits etwas Recht oder juristisches Englisch studiert haben, können möglicherweise direkt in diesen Kurs einsteigen, ohne English for Law 1 zu belegen - bitte kontaktieren Sie Richard Bland, um dies zu besprechen. Im Allgemeinen müssen Sie bereits mit den Grundprinzipien des Common Law in Berührung gekommen sein. |
CEFR-Zielniveau: |
C1 nach bestandenem UNIcert III. |
Bemerkungen: |
Dieser Kurs baut auf den in "English for Law 1" erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen auf. Skills you will acquire and develop: writing letters and academic essays, legal professional practice, reading judgments, listening in academic legal contexts and presentation skills. Der Kurs bereitet auf die UNIcert III Prüfung vor. Rechtsgebiete: Vertragsrecht, Handelsrecht, Deliktsrecht, Fahrlässigkeit. |