Prüfungstermine

Prüfungstermine

Die Zertifikate UNIcert® Basis und UNIcert® I werden durch den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Sprachkurse/-module (A2 für UNIcert® Basis bzw. B1 für UNIcert® I) erworben. Die Termine werden werden während der Laufzeit der Kurse bekanntgegeben.

Die Zertifikate UNIcert® II, UNIcert® III sowie UNIcert® IV Deutsch werden durch eine erfolgreich abgelegte gesonderte Prüfung erlangt, sofern die weiter unten beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Das Sprachenzentrum bietet diese Prüfungen in der Regel in jedem Semester an.

Die Online-Anmeldung zu den Sprachprüfungen beginnt generell am 1. Januar (Wintersemester) bzw. am 1. Juni (Sommersemester). Die Zulassungsvoraussetzungen müssen dabei erfüllt sein.

Die Anmeldefrist endet 3 Arbeitstage vor der jeweiligen Prüfung.
Die Anmeldung erfolgt über viaCampus.

Prüfung zum Zertifikat Wissenschaftskommunikation / UNIcert® IV:

schriftlich:
Mi., 29.01.25 | 09:00 - 15:00 Uhr | in AB 120
mündlich:
t.b.a.

Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® II

schriftlich: 
Fr, 31.01.2025 | 14:00 - 17:00 Uhr | in GD Hs 1,2 & 6
mündlich:
Mi, 12.02.2025, Do, 13.02.2025 | n.V. | in AB


Prüfung zum Zertifikat Wissenschaftskommunikation / UNIcert® III

Wiwi
schriftlich:
Di, 28.01.2025 | 10:00 - 13:30 Uhr | in AB 115
mündlich:
03-05.02.2025 |  n. V. per E-Mail | in AB


Kuwi
schriftlich: 
Mo, 27.01.2025 | 10:30 - 14:00 Uhr | in AB 111
mündlich: 
03. - 06.02.2025 | n. V. | in AB


Jura
schriftlich: 
Mo, 27.01.2025 | 10:30 - 14:00 Uhr | in AB 117
mündlich:
03-05.02.2025 | n. V. | in AB 107

Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® II

schriftlich: 
Do., 30.01.2025 | 11:00 - 13:30 Uhr | in AB 115
mündlich:
Do., 30.01.2025 | 14:00 - 16:00 Uhr | in AB 115

Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® II

schriftlich:
Di, 04.02.2024 | 13:30 - 16:00 Uhr | in AB 117
mündlich: 
n. V. |  n. V. | in AB


Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® III

schriftlich: Mi, 05.02.2025 | 09:30 - 13:00 Uhr | in AB 117
mündlich:  n. V. |  n. V. | in AB

Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® II

schriftlich: 
Mi., 29.01.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | in AB 217
mündlich: 
Mi., 29.01.2025. |  14:00 - 18:00 Uhr | in AB 112 & 107


Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® III

schriftlich: Do., 30.01.2025 | 14:00 - 17:00 Uhr | in AB 217
mündlich:  Do., 30.01.2025 |  09:00 - 11:00 Uhr | in HG 201b

Das Lektorat bietet derzeit keine UNIcert® II und III an.

Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® II

schriftlich: 
Mi., 29.01.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | in AB 117
mündlich: 
Mi., 29.01.2025. |  ab 13:00 Uhr | in AB


Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® III

schriftlich: Mi., 29.01.2025 | 10:00 - 14:00 Uhr | in AB 117
mündlich: Mi., 29.01.2025. | ab 14:00 Uhr | in AB

Das Lektorat bietet derzeit keine UNIcert® II und III an.

Weitere Informationen zu den Prüfungen und die Prüfungsordnung

Die Prüfungstitel (oben) sind mit der Verwaltungsplattform viaCampus verlinkt. Dort erfolgt die Anmeldung über den Anmeldebutton:

anmelden prüfung

Optional kannst du die Prüfungen selbst aussuchen: "Mein Studium" → "Prüfungen an-/abmelden."

In der Gebührenordnung der Universität (§ 3) ist festgelegt, dass für eine verspätete Prüfungsanmeldung / Stornierung der Anmeldung eine Verwaltungsgebühr (5,00 €) zu entrichten ist (je Prüfung).

Studierende, die sich nach Ende der regulären Anmeldezeit noch für Sprachprüfungen an- bzw. wieder abmelden möchten, müssen sich spätestens zwei Arbeitstage vor der Sprachprüfung im Sekretariat des Sprachenzentrums (AB 019) melden. (Samstag ist kein Arbeitstag). Die genannte Verwaltungsgebühr (5,00 € - nur in bar) ist im Sekretariat zu bezahlen.

Eine Anmeldung am Arbeitstag vor der Prüfung und am Prüfungstag ist nicht möglich.

Diese Hinweise beziehen sich auf folgende Prüfungen:

  • Prüfung zum Zertifikat UNIcert® II / "Hochschulspezifische Sprachausbildung" (HS)
  • Prüfung zum Zertifikat UNIcert® III / "Wissenschaftskommunikation"
  • Prüfung zum Zertifikat UNIcert® IV Deutsch / "Wissenschaftskommunikation Deutsch"

1. Eine bestandene Prüfung darf nicht wiederholt werden.

2. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Die Prüfung muss vollständig (d.h. in allen Prüfungsteilen) wiederholt werden.

3. Die erste Wiederholung ist ohne weitere Voraussetzung möglich.

4. Eine zweite Wiederholungsmöglichkeit setzt voraus:

a) dass Sie zuvor einen Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet haben, konkret: an Frau Dr. Almut Klepper-Pang als dessen Vorsitzende;

b) das Sie Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Sprachlektorat zu dieser Wiederholungsprüfung nehmen.

Wenn diese Rücksprache - d.h. Beratung - erfolgt ist, wird die zweite Wiederholungsprüfung gewährt.

5. Ist die Prüfung in der zweiten Wiederholung wiederum nicht bestanden, so ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Hierüber erhalten Sie eine Mitteilung, der eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist.


Quelle: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung am Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina (in Kraft seit 01.08.2023),
§ 13 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 7 und 8 Satz 2.

Informationen zur DSH-Prüfung findest du auf der Seite des Lektorats Deutsch.

Am Sprachenzentrum gelten derzeit drei Prüfungsordnungen.

Dr. Almut Klepper-Pang

Leiterin Sprachenzentrum