Prüfungstermine
Prüfungstermine
Die Zertifikate UNIcert® Basis und UNIcert® I werden durch den erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Sprachkurse/-module (A2 für UNIcert® Basis bzw. B1 für UNIcert® I) erworben. Die Termine werden werden während der Laufzeit der Kurse bekanntgegeben.
Die Zertifikate UNIcert® II, UNIcert® III sowie UNIcert® IV Deutsch werden durch eine erfolgreich abgelegte gesonderte Prüfung erlangt, sofern die weiter unten beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Das Sprachenzentrum bietet diese Prüfungen in der Regel in jedem Semester an.
Die Online-Anmeldung zu den Sprachprüfungen beginnt generell am 1. Januar (Wintersemester) bzw. am 1. Juni (Sommersemester). Die Zulassungsvoraussetzungen müssen dabei erfüllt sein.
Die Anmeldefrist endet 3 Arbeitstage vor der jeweiligen Prüfung.
Die Anmeldung erfolgt über viaCampus.
Prüfung zum Zertifikat Wissenschaftskommunikation / UNIcert® IV:
schriftlich: Mi., 29.01.25 | 09:00 - 15:00 Uhr | in AB 120
mündlich: t.b.a.
Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® II
schriftlich: Fr, 31.01.2025 | 14:00 - 17:00 Uhr | in GD Hs 1,2 & 6
mündlich: Mi, 12.02.2025, Do, 13.02.2025 | n.V. | in AB
Prüfung zum Zertifikat Wissenschaftskommunikation / UNIcert® III
Wiwi
schriftlich: Di, 28.01.2025 | 10:00 - 13:30 Uhr | in AB 115
mündlich: 03-05.02.2025 | n. V. per E-Mail | in AB
Kuwi
schriftlich: Mo, 27.01.2025 | 10:30 - 14:00 Uhr | in AB 111
mündlich: 03. - 06.02.2025 | n. V. | in AB
Jura
schriftlich: Mo, 27.01.2025 | 10:30 - 14:00 Uhr | in AB 117
mündlich: 03-05.02.2025 | n. V. | in AB 107
Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® II
schriftlich: Do., 30.01.2025 | 11:00 - 13:30 Uhr | in AB 115
mündlich: Do., 30.01.2025 | 14:00 - 16:00 Uhr | in AB 115
Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® II
schriftlich: Di, 04.02.2024 | 13:30 - 16:00 Uhr | in AB 117
mündlich: n. V. | n. V. | in AB
Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® III
schriftlich: Mi, 05.02.2025 | 09:30 - 13:00 Uhr | in AB 117
mündlich: n. V. | n. V. | in AB
Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® II
schriftlich: Mi., 29.01.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | in AB 217
mündlich: Mi., 29.01.2025. | 14:00 - 18:00 Uhr | in AB 112 & 107
Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® III
schriftlich: Do., 30.01.2025 | 14:00 - 17:00 Uhr | in AB 217
mündlich: Do., 30.01.2025 | 09:00 - 11:00 Uhr | in HG 201b
Das Lektorat bietet derzeit keine UNIcert® II und III an.
Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® II
schriftlich: Mi., 29.01.2025 | 10:00 - 13:00 Uhr | in AB 117
mündlich: Mi., 29.01.2025. | ab 13:00 Uhr | in AB
Prüfung zum Abschluss der Hochschulspezifischen Sprachausbildung / UNIcert® III
schriftlich: Mi., 29.01.2025 | 10:00 - 14:00 Uhr | in AB 117
mündlich: Mi., 29.01.2025. | ab 14:00 Uhr | in AB
Das Lektorat bietet derzeit keine UNIcert® II und III an.
Weitere Informationen zu den Prüfungen und die Prüfungsordnung
Die Prüfungstitel (oben) sind mit der Verwaltungsplattform viaCampus verlinkt. Dort erfolgt die Anmeldung über den Anmeldebutton:
Optional kannst du die Prüfungen selbst aussuchen: "Mein Studium" → "Prüfungen an-/abmelden."
In der Gebührenordnung der Universität (§ 3) ist festgelegt, dass für eine verspätete Prüfungsanmeldung / Stornierung der Anmeldung eine Verwaltungsgebühr (5,00 €) zu entrichten ist (je Prüfung).
Studierende, die sich nach Ende der regulären Anmeldezeit noch für Sprachprüfungen an- bzw. wieder abmelden möchten, müssen sich spätestens zwei Arbeitstage vor der Sprachprüfung im Sekretariat des Sprachenzentrums (AB 019) melden. (Samstag ist kein Arbeitstag). Die genannte Verwaltungsgebühr (5,00 € - nur in bar) ist im Sekretariat zu bezahlen.
Eine Anmeldung am Arbeitstag vor der Prüfung und am Prüfungstag ist nicht möglich.
Diese Hinweise beziehen sich auf folgende Prüfungen:
- Prüfung zum Zertifikat UNIcert® II / "Hochschulspezifische Sprachausbildung" (HS)
- Prüfung zum Zertifikat UNIcert® III / "Wissenschaftskommunikation"
- Prüfung zum Zertifikat UNIcert® IV Deutsch / "Wissenschaftskommunikation Deutsch"
1. Eine bestandene Prüfung darf nicht wiederholt werden.
2. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Die Prüfung muss vollständig (d.h. in allen Prüfungsteilen) wiederholt werden.
3. Die erste Wiederholung ist ohne weitere Voraussetzung möglich.
4. Eine zweite Wiederholungsmöglichkeit setzt voraus:
a) dass Sie zuvor einen Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss gerichtet haben, konkret: an Frau Dr. Almut Klepper-Pang als dessen Vorsitzende;
b) das Sie Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Sprachlektorat zu dieser Wiederholungsprüfung nehmen.
Wenn diese Rücksprache - d.h. Beratung - erfolgt ist, wird die zweite Wiederholungsprüfung gewährt.
5. Ist die Prüfung in der zweiten Wiederholung wiederum nicht bestanden, so ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Hierüber erhalten Sie eine Mitteilung, der eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist.
Quelle: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung am Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina (in Kraft seit 01.08.2023),
§ 13 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 7 und 8 Satz 2.
Informationen zur DSH-Prüfung findest du auf der Seite des Lektorats Deutsch.
Am Sprachenzentrum gelten derzeit drei Prüfungsordnungen.
- Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (DSH) vom 12.06.2024
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die studienbegleitende Sprachausbildung am Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina (Erlassen vom Akademischen Senat am 12.07.2023, in Kraft seit 01.08.2023)
Diese Ordnung gilt für Studierende, die ab Wintersemester 2023/24 die Sprachausbildung beginnen oder sich zu Prüfungen am Sprachenzentrum der Viadrina einschreiben.
Übersicht über die wichtigsten Neuerungen
Tabelle: Niveaustufen, Prüfungen, Zertifikate am Sprachenzentrum - Prüfungsordnung für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung am Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina (Neufassung vom 30.01.2013)
Diese Prüfungsordnung gilt übergangsweise (bis 30.09.2024) - für Studierende, die vor dem 1. August 2023 bereits Kursteilnehmende bzw. Prüflinge des Sprachenzentrums waren. Diese Studierenden können jedoch auf Wunsch - schriftlich und unwiderruflich - die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung (vom 12.07.2023) zu der für sie allein gültigen Prüfungsordnung bestimmen.